Das müssen Sie tun, um einen Antrag auf Kostenübernahme für VMedisim-Simulationen zu stellen
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Kandidatinnen und Kandidaten der Fachsprachprüfung (FSP) und Kenntnisprüfung (KP), die eine Förderung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beantragen möchten.
Welche Förderung gibt es?
Die Förderung läuft im Einzelfall über eines von zwei Instrumenten. Welches in Frage kommt, hängt davon ab, von welcher Stelle Sie betreut werden.
§ 44 SGB III: Vermittlungsbudget
Für Sie relevant, wenn Sie bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind. Das Vermittlungsbudget übernimmt Kosten, die für Ihren Berufseinstieg notwendig sind. Dazu zählen auch Lern- und Vorbereitungsmaterialien.
§ 16f SGB II: Freie Förderung
Für Sie relevant, wenn Sie Bürgergeld beziehen. Über die Freie Förderung kann das Jobcenter zusätzliche Leistungen erbringen, die über die regulären Angebote hinausgehen.
Fünf Schritte zum Antrag
Begleitschreiben erstellen
Öffnen Sie unseren Online-Generator unter vmedisim.com/foerderung/begleitschreiben.html. Tragen Sie Ihren Namen, Ihr Prüfungsziel (FSP oder KP) und das gewünschte Simulationspaket ein und laden Sie das fertige Begleitschreiben sofort als PDF herunter. Die Erstellung dauert weniger als eine Minute.
Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit (telefonisch über 0800 4 5555 00) oder bei Ihrem Jobcenter. Geben Sie als Grund an: „Beratung zur Förderung einer Vorbereitungsmaßnahme für die Fachsprachprüfung bzw. Kenntnisprüfung“.
Antrag im Beratungsgespräch stellen
Legen Sie das Begleitschreiben vor und beantragen Sie die Kostenübernahme. Hilfreiche Formulierungen finden Sie weiter unten.
Bewilligungsbescheid abwarten
Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid. Buchen Sie das Simulationspaket erst nach Erhalt dieser Bewilligung. Eine vorherige Buchung kann dazu führen, dass die Kosten nicht erstattet werden.
Simulationspaket buchen
Nach Erhalt der Bewilligung buchen Sie Ihr Simulationspaket auf unserer Website: https://fsp.vmedisim.com/pricing. Die Zahlung erfolgt direkt online. Sie erhalten automatisch eine Rechnung per E-Mail, die Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einreichen.
Checkliste: Was Sie zum Termin mitbringen sollten
- Personalausweis oder Reisepass
- Gültiger Aufenthaltstitel (falls zutreffend)
- Meldebescheinigung des aktuellen Wohnsitzes
- B2- oder C1-Zertifikat (Deutsch)
- Nachweis über das laufende Anerkennungsverfahren / Approbationsverfahren bei der zuständigen Landesbehörde
- Begleitschreiben von VMedisim
- Falls vorhanden: Anmeldebestätigung zur FSP bzw. KP
- Lebenslauf mit medizinischer Berufserfahrung
Hilfreiche Formulierungen für das Beratungsgespräch
Sie müssen kein Jurist sein. Die folgenden Formulierungen helfen Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter dabei, Ihren Antrag korrekt einzuordnen.
Häufige Fragen
- Wie hoch sind die Erfolgschancen?
- Eine generelle Aussage ist nicht möglich. Die Entscheidung trifft die Sachbearbeitung individuell. In einzelnen Fällen wurde bereits eine vollständige Kostenübernahme bewilligt. Eine sorgfältige Begründung und vollständige Unterlagen erhöhen die Aussichten.
- Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Gegen Ablehnungen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Alternativ steht Ihnen Selbstzahlung zur Verfügung.
- Kann ich VMedisim parallel zu einem medisim-Kurs nutzen?
- Ja. Die VMedisim-Simulationen sind bereits in den AZAV-zertifizierten medisim-Kursen enthalten. Diese Antragshilfe richtet sich an Kandidatinnen und Kandidaten, die ausschließlich die digitale Plattform individuell buchen möchten.
- Wann darf ich das Simulationspaket kaufen?
- Erst nach Erhalt der schriftlichen Bewilligung. Eine vorherige Buchung kann dazu führen, dass die Kosten nicht erstattet werden (Grundsatz der vorherigen Antragstellung beim Vermittlungsbudget).
- Welche Stelle ist für mich zuständig?
- Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder arbeitsuchend gemeldet sind: die Agentur für Arbeit. Wenn Sie Bürgergeld beziehen: das Jobcenter Ihres Wohnsitzes.